Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Jackson Ly, Ludwigstr. 1, 73779 Deizisau (nachfolgend auch: ViralPoint)


§ 1 Anwendungsbereich
(1)
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die ViralPoint mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.

(2) ViralPoint schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit ViralPoint als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ViralPoint ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn ViralPoint in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungserbringung des Auftragnehmers
(1)
ViralPoint erbringt gemäß den Vorgaben des Auftraggebers, sowie in Abstimmung mit diesem, beratende und unterstützende Leistungen („Beratungsleistungen“). Ziel der Aktivitäten des Auftragnehmers ist die Erstellung, Etablierung und fortlaufende Betreuung und Optimierung einer individuellen Social-Media-Strategie für das Unternehmen des Auftraggebers. Diese beinhaltet die Neukundengewinnung via Salesfunnel über Facebook und Instagram für einen mündlich vereinbarten Kurs.

(2) Den Parteien ist bewusst, dass es sich um Marketing- und Werbeaktivitäten durch die Optimierung und Betreuung der Social-Media-Aktivitäten des Auftraggebers handelt. Der Auftragnehmer schuldet nur Dienstleistungen, er kann also keine Umsatzsteigerungen o. ä. zusagen. Ist der Auftraggeber mit den Tätigkeiten des Auftragnehmers nicht mehr zufrieden, kann er jederzeit nach Maßgabe von §5 kündigen.

(3) Der Auftragnehmer ist in der Wahl des Leistungsorts grundsätzlich frei.

(4) Der Auftragnehmer ist in der Einteilung seiner Arbeitszeit frei. Er hat sich jedoch mit dem Auftraggeber abzustimmen, um ggf. auf Traffic-Aufkommen reagieren zu können. 

(5) In Bezug auf die von ViralPoint zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht ViralPoint ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1)
Der Auftraggeber hat die Beratungsleistungen von ViralPoint durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere ViralPoint die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen sowie zu seinen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen ermöglichen, damit der Auftragnehmer Fotos machen oder Informationen einholen kann. Darüber hinaus wird der Auftraggeber ViralPoint die notwendigen Passwörter für die jeweiligen Social-Media-Dienste (z.B. Facebook, Instagram) überlassen und die Nutzung im Rahmen der AGB gestatten.

(2) Der Auftraggeber garantiert, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Darstellungen, Fotos, Angaben und sonstige Informationen frei von Rechten Dritten sind und keine Ansprüche Dritter gegen den Verwender begründen können. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützen, ihn auf erste Anforderung von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen des Dritten freistellen und ihm jeglichen Schaden, der diesem wegen des Rechts des Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten ersetzen. 

§ 4 Zustandekommen von Verträgen
(1)
Der Vertragsschluss zwischen ViralPoint und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.  

(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen ViralPoint und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1)
Die Preise, die von ViralPoint angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von ViralPoint erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von ViralPoint ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von ViralPoint ist anders lautend. Eine ViralPoint erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug zwischen den Parteien als Bezahllart vereinbart wird, hat der Kunde ViralPoint nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Es ist folgendes Muster vom Kunden zu benutzen:


Jackson Ly, Ludwigstr. 1, 73779 Deizisau und deren Erfüllungsgehilfen werden ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto:

IBAN: ………………………………………………………..(bitte eintragen)

mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Jackson Ly, Ludwigstr. 1, 73779 Deizisau und deren Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.

Vorname und Name des Kontoinhabers  
Straße und Hausnummer des Kontoinhabers
Postleitzahl und Ort

Kreditinstitut (Name und BIC)
IBAN:

Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers


(4) ViralPoint stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an ViralPoint zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten durch das Kreditinstitut zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(7) ViralPoint ist ebenfalls berechtigt, fällige Forderungen auch von Drittanbietern (Digistore24, Copecart, PayPal, Stripe, etc.) einziehen zu lassen.

§ 6 Vertragsdauer und Kündigung 
(1)
Der Vertrag hat die im Hauptvertrag genannte Mindestlaufzeit. Ist keine Mindestlaufzeit im Hauptvertrag benannt worden, beträgt diese 3 Monate.

(2) Ein ordentliches Kündigungsrecht während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein ordentliches Kündigungsrecht im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Dienstleistungsbeginn (Startzeitpunkt der Betreuung).

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 7 Verzug / Rücktritt
(1)
Fristen für die Leistungserbringung durch ViralPoint beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei ViralPoint eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei ViralPoint vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält ViralPoint sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber ViralPoint in Verzug, ist die gesamte restliche Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig. ViralPoint ist zudem berechtigt, die Leistungen einzustellen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

§ 8 Erfüllung
(1) ViralPoint wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. ViralPoint ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass ViralPoint bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird ViralPoint innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist ViralPoint gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von ViralPoint unberührt.

§ 9 Rechteeinräumung
(1)
„Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche durch die Tätigkeit des Auftragnehmers im Rahmen dieses Vertrags geschaffenen Werke, insbesondere Dokumente, Projektskizzen, Präsentationen, grafische Darstellungen, Fotos und Entwürfe.

(2) ViralPoint räumt dem Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt von deren Entstehung das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht zur Nutzung für sämtliche Nutzungsarten, insbesondere zu deren Vervielfältigung, Verbreitung, Verwertung und Bearbeitung ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentum an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann. Kann an Arbeitsergebnissen ein Eigentumsrecht begründet und übertragen werden, räumt ViralPoint dem Auftraggeber dieses ebenfalls im Zeitpunkt von dessen Entstehung ein. 

§ 10 Haftung
(1)
ViralPoint haftet unbeschränkt - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, - für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, - nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie - im Umfang einer von ViralPoint übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung ViralPoint's der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. 

(3) Eine weitergehende Haftung ViralPoint's besteht nicht.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von ViralPoint. 

§ 11 Geheimhaltung
(1)
„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Kundendaten, Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how, sowie – für ViralPoint - sämtliche Arbeitsergebnisse.

(2) Die Parteien vereinbaren, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Beendigung des Vertrags fort.

(3) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.  

§ 12 Datenschutz
Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. ViralPoint wird insbesondere, sofern er in Kontakt mit personenbezogenen Daten kommt, diese Daten iSd § 11 Abs. 3 BDSG nur im Rahmen der Weisung des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen. Die Vertragsparteien verpflichten ihre Mitarbeiter gem. § 5 BDSG auf die Einhaltung des Datengeheimnisses, sofern nicht bereits eine solche Verpflichtung besteht.Mit 25.05.2018 verpflichten sich beide Parteien, unter Bezug der neuen Datenschutzgrundverordnung zu arbeiten und diese rechtssicher umzusetzen. Diese umfasst die Dokumentation der personenbezogenen Daten und die Auslegung, welche Drittanbieter Zugang zu diesen Daten haben und zu welchem Zweck. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet seinen Kunden jederzeit Zugriff auf diese Daten zu erhalten und bei Bedarf, nach Kündigung des Vertrages die Daten löschen zu lassen. 

§ 13 Sonstiges
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von ViralPoint maßgebend.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von ViralPoint. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von ViralPoint.

AGB stand: 00:42 Uhr, Freitag, 23. Juni 2023

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